Fehlercodes der E-Rechnungs-Validierung
Was die Fehlercodes BR-*, PEPPOL-* und KSeF bedeuten und wie Sie sie beheben. Jeder Code verständlich erklärt – ohne Fachjargon.
EN-16931-Grundregeln (BR-*)
- BR-01Der Rechnung fehlt der Spezifikations-Identifikator (CustomizationID, BT-24) – der Empfänger weiß nicht, nach welchem Regelwerk sie erstellt wurde.
- BR-02Die Rechnung hat keine Rechnungsnummer (BT-1). Jede Rechnung braucht eine eindeutige Nummer.
- BR-03Die Rechnung hat kein Ausstellungsdatum (BT-2).
- BR-04Die Rechnung hat keinen Typcode (BT-3).
- BR-05Die Rechnung hat keinen Währungscode (BT-5).
- BR-06Der Verkäufername fehlt (BT-27).
- BR-07Der Käufername fehlt (BT-44).
- BR-09Die Anschrift des Verkäufers enthält keinen Ländercode (BT-40).
- BR-11Die Anschrift des Käufers enthält keinen Ländercode (BT-55).
- BR-16Die Rechnung enthält keine Positionen – mindestens eine Waren- oder Leistungsposition ist erforderlich.
- BR-25Eine Rechnungsposition hat keinen Artikelnamen (BT-153).
- BR-CL-04Der Währungscode ist kein gültiger ISO-4217-Code – z. B. Tippfehler oder Kleinbuchstaben.
- BR-CO-04Einer Rechnungsposition fehlt die USt-Kategorie (BT-151).
- BR-CO-09Einer USt-IdNr. fehlt das zweibuchstabige Länderpräfix (z. B. DE, LT, PL).
- BR-CO-10Die angegebene Summe der Positionsnettobeträge (BT-106) stimmt nicht mit der tatsächlichen Summe der Positionen (BT-131) überein.
- BR-CO-13Der Rechnungsbetrag ohne USt (BT-109) muss betragen: Summe der Positionen − Nachlässe auf Dokumentebene + Zuschläge auf Dokumentebene.
- BR-CO-14Die USt-Gesamtsumme (BT-110) muss der Summe aller USt-Kategoriebeträge (BT-117) entsprechen.
- BR-CO-15Der Gesamtbetrag mit USt (BT-112) muss dem Betrag ohne USt (BT-109) plus der USt-Summe (BT-110) entsprechen.
- BR-CO-16Der fällige Betrag (BT-115) muss dem Gesamtbetrag mit USt (BT-112) minus gezahltem Betrag (BT-113) plus Rundung (BT-114) entsprechen.
- BR-CO-17Ein USt-Kategoriebetrag (BT-117) entspricht nicht Bemessungsgrundlage (BT-116) × Satz (BT-119) / 100, gerundet auf 2 Nachkommastellen.
- BR-CO-26Der Verkäufer hat keinerlei Kennung: weder Verkäufer-ID (BT-29) noch Registernummer (BT-30) noch USt-IdNr. (BT-31). Der Käufer kann den Lieferanten nicht automatisch identifizieren.
- BR-S-08In der USt-Aufschlüsselung für einen Normalsatz stimmt die Bemessungsgrundlage nicht mit der Summe der Positionen mit diesem Satz (± Nachlässe/Zuschläge auf Dokumentebene) überein.
- BR-E-10Eine USt-Aufschlüsselung „steuerbefreit“ enthält keinen Befreiungsgrund (Code BT-121 oder Text BT-120).
- BR-08Die Verkäuferangaben enthalten keine Postanschrift (BG-5).
- BR-10Die Käuferangaben enthalten keine Postanschrift (BG-8).
- BR-12Der Rechnung fehlt die Summe der Positionsnettobeträge (BT-106).
- BR-13Der Rechnung fehlt der Gesamtbetrag ohne USt (BT-109).
- BR-14Der Rechnung fehlt der Gesamtbetrag mit USt (BT-112).
- BR-15Der Rechnung fehlt der fällige Zahlbetrag (BT-115).
- BR-CO-18Die Rechnung hat keine USt-Aufschlüsselung (BG-23) – mindestens eine ist erforderlich.
- BR-S-01Es gibt eine Position oder einen Nachlass / Zuschlag mit Normalsatz-USt (Kategorie S), aber der Verkäufer hat keine USt-IdNr. (BT-31).
- BR-S-05In einer Position mit Normalsatz-USt (Kategorie S) ist der Satz 0 – der Normalsatz muss größer als null sein.
- BR-AE-05In einer Position mit Reverse Charge (Kategorie AE) ist der Satz nicht 0 – bei Reverse Charge muss der Satz 0 sein.
- BR-AE-10In der USt-Aufschlüsselung mit Reverse Charge (AE) fehlt der Grund – erforderlich ist der Text „Reverse charge“ (BT-120) oder der Code (BT-121).
- BR-Z-05In einer Position mit Nullsatz-USt (Kategorie Z) ist der Satz nicht 0.
- BR-CL-14Der Ländercode ist kein gültiger zweibuchstabiger ISO-3166-1-Code (z. B. Tippfehler oder Kleinbuchstaben).
- BR-CL-25Der Schema-Code der elektronischen Adresse (EndpointID/@schemeID) stammt nicht aus der offiziellen CEF-EAS-Liste.
Peppol-BIS-Billing-3.0-Regeln
- PEPPOL-COMMON-R040Ein Bezeichner ist als GLN (schemeID 0088) deklariert, entspricht aber nicht den GS1-Regeln: 13 Ziffern mit korrekter Prüfziffer sind erforderlich.
- PEPPOL-EN16931-R001Der Geschäftsprozess (ProfileID) fehlt – Peppol verlangt ihn.
- PEPPOL-EN16931-R003Peppol verlangt eine Käuferreferenz (z. B. Leitweg-ID in Deutschland) oder eine Bestellreferenz – der Empfänger ordnet die Rechnung damit zu.
- PEPPOL-EN16931-R004Der Spezifikations-Identifikator (CustomizationID) ist nicht exakt der Peppol-BIS-Billing-3.0-Wert.
- PEPPOL-EN16931-R008Das Dokument enthält leere XML-Elemente. Peppol verbietet sie – ein Element muss einen Wert haben oder entfernt werden.
- PEPPOL-EN16931-R010Die elektronische Adresse des Käufers (Peppol-Endpoint, BT-49) fehlt.
- PEPPOL-EN16931-R020Die elektronische Adresse des Verkäufers (Peppol-Endpoint, BT-34) fehlt.
- PEPPOL-EN16931-F001Ein Datum im Dokument ist nicht im Format YYYY-MM-DD.
- PEPPOL-EN16931-R120Der Nettobetrag einer Position entspricht nicht: Menge × (Einzelpreis / Preisbasismenge) + Zuschläge − Nachlässe der Position.
Deutsche Peppol-Regeln (DE-R-*)
- DE-R-001Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, muss die Rechnung Zahlungsinformationen enthalten (BG-16).
- DE-R-002Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist die Gruppe „Verkäuferkontakt“ (BG-6) Pflicht.
- DE-R-003Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist der Ort des Verkäufers (BT-37) Pflicht.
- DE-R-004Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist die PLZ des Verkäufers (BT-38) Pflicht.
- DE-R-005Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist der Ansprechpartner des Verkäufers (BT-41) Pflicht.
- DE-R-006Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist die Telefonnummer des Verkäufers (BT-42) Pflicht.
- DE-R-007Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist die E-Mail-Adresse des Verkäufers (BT-43) Pflicht.
- DE-R-008Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist der Ort des Käufers (BT-52) Pflicht.
- DE-R-009Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist die PLZ des Käufers (BT-53) Pflicht.
- DE-R-010Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist eine Lieferanschrift (BG-15) angegeben, ist der Lieferort (BT-77) Pflicht.
- DE-R-011Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist eine Lieferanschrift (BG-15) angegeben, ist die PLZ der Lieferanschrift (BT-78) Pflicht.
- DE-R-014Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist in jeder USt-Kategorie der Steuersatz (BT-119) Pflicht.
- DE-R-015Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, ist die Käuferreferenz (BT-10, im B2G die Leitweg-ID) Pflicht.
- DE-R-016Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und wird ein USt-Code S/Z/E/AE/K/G/L/M verwendet, ist die USt-IdNr. (BT-31), die Steuernummer (BT-32) oder ein Steuervertreter (BG-11) Pflicht.
- DE-R-017Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, darf der Rechnungstyp-Code (BT-3) nur sein: 326, 380, 381, 384, 389, 875, 876, 877.
- DE-R-018Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, muss Skonto in den Zahlungsbedingungen (BT-20) exakt formatiert sein: #SKONTO#TAGE=n#PROZENT=n.nn#, in Großbuchstaben, ohne Leerzeichen, Zeile endet mit # und Zeilenumbruch.
- DE-R-019Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist der Zahlungsart-Code (BT-81) 58 (SEPA), muss die Empfängerkontonummer (BT-84) eine gültige IBAN sein.
- DE-R-020Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist der Zahlungsart-Code (BT-81) 59 (SEPA-Lastschrift), muss das belastete Konto (BT-91) eine gültige IBAN sein.
- DE-R-022Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, müssen Dateinamen der Anlagen (BG-24, BT-125) eindeutig sein (unabhängig von Groß-/Kleinschreibung).
- DE-R-023-1Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist die Zahlungsart Überweisung (BT-81: 30 oder 58), ist die Gruppe „Überweisung“ (BG-17) Pflicht.
- DE-R-023-2Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist die Zahlungsart Überweisung (BT-81: 30 oder 58), dürfen Kartendaten (BG-18) und Lastschrift (BG-19) nicht angegeben werden.
- DE-R-024-1Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und wird per Karte gezahlt (BT-81: 48, 54 oder 55), ist die Gruppe „Karteninformationen“ (BG-18) Pflicht.
- DE-R-024-2Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und wird per Karte gezahlt (BT-81: 48, 54 oder 55), dürfen Überweisung (BG-17) und Lastschrift (BG-19) nicht angegeben werden.
- DE-R-025-1Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist die Zahlungsart Lastschrift (BT-81: 59), ist die Gruppe „Lastschrift“ (BG-19) Pflicht.
- DE-R-025-2Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist die Zahlungsart Lastschrift (BT-81: 59), dürfen Überweisung (BG-17) und Kartendaten (BG-18) nicht angegeben werden.
- DE-R-026Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und ist der Rechnungstyp 384 (korrigierte Rechnung), muss mindestens eine Referenz auf die Vorgängerrechnung (BG-3) angegeben werden.
- DE-R-027Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, muss die Telefonnummer des Verkäufers (BT-42) gültig sein – mindestens 3 Ziffern.
- DE-R-028Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig, muss die E-Mail des Verkäufers (BT-43) genau ein @ enthalten, ohne Leerzeichen oder Punkte daneben, mit mindestens 2 Zeichen auf jeder Seite; ein Punkt darf nicht erstes oder letztes Zeichen sein.
- DE-R-030Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und wird Lastschrift (BG-19) verwendet, ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (BT-90) Pflicht.
- DE-R-031Sind Verkäufer und Käufer beide in Deutschland ansässig und wird Lastschrift (BG-19) verwendet, ist das belastete Konto (BT-91) Pflicht.
KSeF-FA(3)-Prüfungen
- KSEF-SIZEDie Datei ist größer als 1 MB. KSeF lehnt Rechnungen über 1 MB (ohne Anhänge) ab.
- KSEF-BOMDie Datei beginnt mit einer UTF-8-BOM-Markierung. KSeF verlangt UTF-8 ohne BOM.
- KSEF-NS-DRAFTDie Rechnung verwendet den zurückgezogenen FA(3)-Entwurfs-Namespace (2025-04-03), der noch im Umlauf ist. Das produktive KSeF akzeptiert nur den endgültigen FA(3)-Namespace.
- KSEF-FA2Dies ist eine FA(2)-Rechnung. Das produktive KSeF lehnt FA(2) seit dem 01.02.2026 ab – akzeptiert wird nur FA(3).
- KSEF-NIPEine NIP (polnische Steuernummer) in der Rechnung besteht die Prüfsummenkontrolle nicht – vermutlich ein Tippfehler. KSeF lehnt Rechnungen mit ungültiger NIP ab.
Dateistruktur und Format
- FORMAT-NOT-XMLDie Datei konnte nicht als XML gelesen werden. Es könnte sich um ein PDF, ein Bild oder eine beschädigte bzw. umbenannte Datei handeln.
- FORMAT-CIIDie Rechnung verwendet die UN/CEFACT-CII-Syntax (ZUGFeRD/Factur-X, XRechnung-CII-Variante). Dieser Validator prüft derzeit nur UBL-Rechnungen.
- FORMAT-UNKNOWNDie Datei ist XML, aber keine UBL-Rechnung oder Gutschrift – das Wurzelelement ist ein anderes.
- FORMAT-NON-PEPPOL-CIUSDie Rechnung ist UBL, deklariert aber ein nationales Profil (z. B. XRechnung) statt Peppol BIS Billing 3.0. Nationale Regeln (z. B. BR-DE-*) werden noch nicht geprüft.
- XSDDie XML-Struktur entspricht nicht dem UBL-2.1-Schema: Ein Element fehlt, ist falsch geschrieben oder steht an der falschen Stelle. In UBL ist die Reihenfolge der Elemente wichtig.
Prüfen Sie Ihre Datei im Validator
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